In einem sehr wichtigen Bereich steht der Senat auf der gleichen Ebene wie die Nationalversammlung: es handelt sich hierbei um die Verfassungsänderung.
Im Falle eines Änderungsentwurfes zur Verfassung darf sich die Regierung nicht über einen Einspruch des Senats hinwegsetzen. So geht das Pendelverfahren weiter bis ein wortgleicher Text von beiden Versammlungen angenommen wird. Ähnliches gilt für Verfassungsergänzungsgesetze.
Eine Verfassungsänderung tritt erst definitiv in Kraft nach Annahme durch Referendum oder durch drei-fünftel Mehrheit der Anwesenden im Kongreß (eine aus den Abgeordneten und Senatoren bestehende Versammlung).
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