Die Tagesordnung des Senats wird von der Präsidentenkonferenz festgelegt. Diese versammelt unter der Leitung des Senatspräsidenten die 8 Vizepräsidenten, die Präsidenten der 6 politischen Fraktionen, den Delegierten der Fraktionslosen, die Vorsitzenden der 7 ständigen Ausschüsse, den Generalberichterstatter des Haushaltsausschusses, den Vorsitzenden der Ausschuss für europäische angelegenheiten und unter Umständen den Präsidenten der Spezialkomission. Außerdem nimmt ein Mitglied der Regierung, in der Regel der für die Beziehungen zum Parlament zuständige Minister, an der wöchentlichen Konferenz teil, die gewöhnlich Dienstags stattfindet.
Das Pendelverfahren ("Navette")
Jeder Gesetzentwurf wird nacheinander von beiden Versammlungen mit dem Ziel bearbeitet, einen wortgleichen Text zu verabschieden: dies nennt man die "Navette". Die Regierung verfügt über die Möglichkeit, dieses Hin- und Herpendeln nach zweimaligem Durchgang zu unterbrechen, also nach der zweiten Lesung in beiden Häusern.
Der Premierminister beruft dann einen paritätischen Vermittlungsausschuss bestehend aus jeweils 7 Senatoren und Abgeordneten ein, der damit beauftragt ist, einen Kompromiß über die noch zur Diskussion stehenden Artikel zu finden.
Wenn dieses Vermittlungsverfahren zu keinem zufriedenstellenden Ergebnis kommt, kann die Regierung, nach einer weiteren Lesung in beiden Kammern, der Nationalversammlung das alleinige Verabschiedungsrecht übertragen. Folglich haben die Senatoren in der Gesetzgebung die gleichen Rechte wie die Abgeordneten, ausgenommen im Falle einer anhaltenden Meinungsverschiedenheit, bei der die Nationalversammlung das letzte Wort hat. Diese Situation hat sich seit 1958 jedoch nur in weniger als 13 % der Fälle ergeben.
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Falls die Regierung den Entwurf als dringlich erachtet, kann der Premierminister bereits nach der ersten Lesung in den beiden Kammern einen Vermittlungsausschuss einberufen.